Mit dem Sonderprogramm sollen Maßnahmen zur Verbesserung des Energiebedarfs oder zur energetischen Sanierung der Einrichtung gefördert werden. Es richtet sich an kleine Kultureinrichtungen, die ehrenamtlich arbeiten, über max. drei hauptamtliche Vollzeitstellen verfügen oder – im Falle freier Theater und Amateurtheater – pro Kalenderjahr nicht mehr als fünf eigene Produktionen inszenieren. Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts (z.B. eingetragene Vereine, gGmbHs, Stiftungen oder GbRs). Die Antragsteller müssen Träger einer Einrichtung mit eindeutig kultureller Ausrichtung sein bzw. einer solchen angehören (z.B. Heimatvereine, Amateurtheater, Freie professionelle Theater, nichtstaatliche Museen, soziokulturelle Einrichtungen, Kunstvereine, Kunstschulen, Musikschulen, Musikzentren).
Die Antragsfrist für Projekte, die noch in diesem Jahr beginnen, ist der 31. Oktober 2024. Eine erneute Ausschreibung des Programms zum 31. März 2025 ist geplant.