Klimafonds
Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung
Ziel des Klimafonds ist es, die Maßnahmen und Projekte der Hansestadt im Bereich des Klimaschutzes und der Klimaanpassung zu unterstützen und das Spektrum städtischer Aktivitäten auszuweiten und zu intensivieren. Der eigens hierfür aufgelegte Klimafonds soll Zuschüsse zu Maßnahmen gewähren und die Durchführung konkreter Projekte unterstützen, die in besonderem Maße zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen beitragen und/oder die der erforderlichen Anpassung an die Folgen des Klimawandels dienen. Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeiter:innen des Klimaschutzmanagements der Hansestadt Lüneburg.
Maßnahmen innerhalb des Klimafonds und die bereitgestellten Haushaltsmittel in 2024
Archiv – Klimafonds 2021-2023
1. Förderprogramme der Hansestadt Lüneburg
Wichtige Hinweise: Auftragsvergabe und Umsetzung dürfen erst nach Erhalt der Bewilligung erfolgen!
Herstellung von Dach- und Fassadenbegrünung
Begrünungsmaßnahmen dienen der Verbesserung des Stadtklimas, der Erhöhung der Artenvielfalt und haben einen positiven Einfluss auf die Lebensqualität und das Wohlbefinden der hier lebenden Menschen.
Durch eine vom Rat beschlossene Änderung der Förderrichtlinie Dach- und Fassadenbegrünung können Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung nun noch einfacher gefördert werden: Bisher mussten Dächer eine Mindestaufbaustärke aufweisen, nun kann diese Bedingung unter bestimmten Voraussetzungen entfallen.
Die Förderrichtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Herstellung von Dach- und Fassadenbegrünung ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
Besonders wirkungsvoll ist die Kombination eines Gründaches in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage. Deshalb können zusätzlich Fördermittel aus dem Förderprogramm zur Nutzung regenerativer Energien beantragt werden, wenn ein Dach nicht nur begrünt, sondern auch mit einer PV-Anlage bestückt werden soll.
Fördergegenstand:
Maßnahmen der Dach- und Fassadenbegrünung
Förderhöhe:
Dachbegrünung: 50 % der Kosten, max. 3.000 €
Fassadenbegrünung: 50 % der Kosten, max. 500 €
Antragsberechtigte:
Privatpersonen
Dokumente:
Förderrichtlinie Dach- und Fassadenbegrünung (gültig ab 01.08.2024)
Antragsformular Dachbegrünung (gültig ab 01.08.2024)
Antragsformular Fassadenbegrünung (gültig ab 01.08.2024)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen (gültig ab 01.08.2024)
Regenwassernutzung
Regenwasser ist ein wichtiger Teil im Wasserkreislauf, da es oberirdische Gewässer und das Grundwasser auffüllt und so zu ihrem Erhalt beiträgt. Die Entnahme von Grundwasser durch den Menschen beeinflusst den natürlichen Wasserkreislauf und verringert die Grundwasserneubildung. Zur Unterstützung des umweltgerechten, nachhaltigen Umgangs mit Regenwasser, fördert die Hansestadt Lüneburg Maßnahmen zur Zuführung unbelasteten Regenwassers von Dachflächen in den natürlichen Wasserkreislauf. Die Trinkwasserreserven werden durch Nutzung des Regenwassers geschont.
Der Rat hat eine Änderung des Förderprogramms zur Regenwassernutzung beschlossen. Von der neuen Richtlinie zur Regenwassernutzung profitieren alle, die besonders viel Regenwasser nutzen wollen. Bisher lag die Förderung für Zisternen bei 300 bis 400 Euro.
Nun werden die Zuschüsse erhöht: Ein Nutzinhalt von 2,5 Kubikmeter bis 5 Kubikmeter wird mit 600 Euro gefördert, ab 5 Kubikmeter gibt es einen Zuschuss von 1.000 Euro.
Am 10. August 2021 ist das Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg zur Regenwassernutzung in Kraft getreten.
Fördergegenstand:
Erstmalige Einrichtung festinstallierter Zisternen zur Nutzung des Regenwassers zur Gartenbewässerung, eine komplette Erneuerung oder eine wesentliche Erweiterung bestehender Anlagen
Förderhöhe:
600 € für 2,5 bis 5 m³
1.000 € ab 5 m³
Antragsberechtigte:
Private Grund- und Gebäudeeigentümer:innen oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte sowie Pächter oder Mieter:innen
Dokumente:
Förderrichtlinie Regenwassernutzung
(gültig ab 01.08.2024)
Antragsformular Regenwassernutzung
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen
(gültig ab 01.08.2024)
Energetische Sanierung von privatem Wohneigentum
Seit April 2020 hat die Hansestadt Lüneburg ein Förderprogramm für die energetische Sanierung von privatem Wohneigentum.
Der Fördermittelantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden und es muss vorab eine Beratung durch eine unabhängige Energieberaterin oder Energieberater durchgeführt worden sein. Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich. Wenn Sie die Förderung nach §35c Einkommenssteuergesetz zusammen mit der Förderung der Hansestadt Lüneburg in Anspruch nehmen möchten, muss die Kombinierbarkeit der beiden Förderungen vor der Antragstellung mit dem Finanzamt Lüneburg abgeklärt werden.
PV-Pflicht: Seit dem 01.01.2025 ist in der niedersächsischen Bauordnung (NBauO) geregelt, dass bei Veränderungen am Dach, wie geplante Erneuerungen oder Anbauten mindestens 50 % der neuen bzw. erneuerten Dachfläche mit PV-Modulen belegt werden müssen.
Fördergegenstand:
Wärmedämmung von Außenwänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken,
Erneuerung der Fenster und Außentüren,
Maßnahmen zur Optimierung der Heizung (z.B. hydraulischer Abgleich)
Förderhöhe:
30 % der Investitionskosten, max. 3.000 € pro Wohneinheit
Bonus von 1.000 € für denkmalgeschützte Wohnhäuser
Antragsberechtigte:
Private Haus- und Wohnungseigentümer:innen im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg
Dokumente:
Förderrichtlinie energetische Sanierung (gültig ab 01.08.2024)
Liste der förderfähigen Maßnahmen (gültig ab 01.01.2024)
Antragsformular energetische Sanierung (gültig ab 01.08.2024)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen
(gültig ab 01.08.2024)
Nutzung regenerativer Energien
Die Nutzung von Solarthermie, Photovoltaik und Erdwärme tragen in hohem Maße dazu bei, eine klimaneutrale Energieversorgung zu erreichen. Am 01.01.2024 tritt eine Änderung des Förderprogramms der Hansestadt Lüneburg zur Nutzung regenerativer Energien in Kraft.
Vor Beauftragung und Umsetzung der Maßnahme muss der Bewilligungsbescheid zum Förderantrag vorliegen. Zudem muss eine unabhängige Energieberatung durchgeführt worden sein (z.B. die Anschubberatung „Klimaschutz daheim“). Für Steckersolargeräte ist keine Energieberatung notwendig.
PV-Pflicht gem. der niedersächsischen Bauordnung (NBauO): Für sämtliche Gebäude, die ab 2025 errichtet werden und eine Dachfläche von mindestens 50 m² haben gilt eine PV-Pflicht. Hier müssen mindestens 50 % der Fläche mit einer Anlage zur Stromerzeugung belegt werden. Ebenfalls betroffen sind Veränderungen am Dach, wie geplante Erneuerungen oder Anbauten. Auch hier müssen mindestens 50 % der neuen bzw. erneuerten Dachfläche mit PV-Modulen belegt werden. Eine Förderung kann nur für die PV-Module gewährt werden, die zusätzlich zu der gesetzlich verpflichtenden Fläche installiert werden.
Ausnahmen sind möglich und müssen von einem unabhängigen Energieberater begründet werden.
Informationen zur Beantragung der Förderung für Steckersolargeräte:
Ab dem 01.01.24 sind nur Mieter:innen antragsberechtigt.
Das Solarpaket I ist aktuell noch nicht durch den Bundestag verabschiedet worden. Daher gelten die im letzten Jahr diskutierten Änderungen aktuell noch nicht.
Die „Steckerfrage“ wird rechtlich nicht im Gesetz, sondern in technischen Normen geregelt. Die Norm wird derzeit durch den VDE (genauer DKE) überarbeitet. AKTUELL IST NUR DER WIELANDSTECKER ODER EINE FESTE VERKABELUNG FÖRDERFÄHIG!
Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist weiterhin erforderlich, diese Anmeldung muss im Zuge des Antragsverfahren nachgewiesen werden.
Nähere Informationen finden Sie in dem Solarbrief mit dem Schwerpunkt Stecker- und Balkonsolar 1x1, der vom Solarenergie Förderverein Deutschland e.V. (SFV) herausgegeben worden ist.
Fördergegenstand:
Solarthermie-, Photovoltaik- und Erdwärme-Anlagen, Hybridanlagen (PVT-Module), Fassadenmodule, Steckersolargeräte mit Wechselrichter, Umstellung auf Überschusseinspeisung
Antragsberechtigte:
Private Haus- und Wohnungseigentümer:innen im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg
Nur für Steckersolargeräte!
Mieter:innen im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg
Förderhöhe:
Solarkollektoranlagen:
Einfamilienhaus: 500 €, Zweifamilienhaus: 1.000 €
Mehrfamilienhaus: max. 1.500 €
Photovoltaikanlagen:
Staffelung nach Leistung der Anlage (max. 35 kWp): 450 € – 4.625 €
Innovationsbonus: 1.000 €
Steckersolargeräte: 30 % der Investitionskosten
Umstellung Überschusseinspeisung: 200 €
Erdwärmeanlagen: 1.000 € – 3.750 €
Dokumente:
Förderrichtlinie Nutzung regenerativer Energien (gültig ab 01.08.2024)
Antragsformular Photovoltaik (gültig ab 01.08.2024)
Antragsformular Steckersolargerät
(gültig ab 01.08.2024)
Antragsformular Solarthermie (gültig ab 01.08.2024)
Antragsformular Erdwärme (gültig ab 01.08.2024)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen
(gültig ab 01.08.2024)
2. Kompensationszahlungen
Ab dem Jahr 2021 werden für dienstliche Fahrten der Verwaltungsmitarbeiter:innen mit Kraftfahrzeugen (z.B. Arbeitseinsätze, Außentermine, Fortbildungsteilnahme) und für Dienstreisen mit dem Flugzeug Kompensationszahlungen geleistet.
Die Kompensationszahlungen werden in den Klimafonds eingezahlt und für konkrete Klimaschutzprojekte verwendet.
3. Aufforstungen
Erstmalig wurde im Rahmen der Aktion Lünepaten mit Unterstützung durch die „Waldpaten“ im Frühjahr ein ca. zwei Hektar großer Acker beim Gut Wienebüttel mit klimastabilen Eichen, Flatterulmen und Vogelkirschen aufgeforstet. Auch dieser „Wald“ soll langfristig alsCO2-Senke und vielen Tier- und Insektenarten als Biotop dienen. Zukünftig sind jedes Jahr vergleichbare Pflanzaktionen geplant.
Eichen, Buchen und Ahorn – diese und einige andere Baumarten sollen künftig im kleinen Wäldchen an der Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße wachsen. Der Wald soll von einer Kiefern-Monokultur zu einem Mischwäldchen umgestaltet werden. Ein solcher Mischbestand aus Kiefern und Laubbäumen ist stabiler und ökologisch wertvoller und es wird eine klimatische Verbesserung und mehr Artenvielfalt erreicht.
Eine solcher Waldumbau mit dem Ziel der Aufwertung des Waldbestandes ist in den letzten Jahrzehnten bereits vielfach in den größeren Waldflächen Lüneburgs umgesetzt worden.
4. Lünepaten
Infolge des Klimawandels wird es zu einem Anstieg der Durchschnittstemperaturen und zu längeren Hitze- und Trockenperioden kommen. Manche Baum- und Pflanzenarten werden damit Probleme haben, andere weniger. Es ist daher wichtig, bei Pflanzungen im öffentlichen und privaten Raum schon heute Baum- und Pflanzenarten zu wählen, die an die zukünftigen Standortbedingungen angepasst sind. Um Lüneburg noch grüner zu machen und vor Ort etwas gegen den Klimawandel zu tun, hat die Hansestadt Lüneburg das Projekt Lünepaten ins Leben gerufen. Gemeinsam mit den Bürger:innen wurden 2020 bis 2022 viele neue Bäume im Stadtgebiet gepflanzt. Dabei wurde auf die Auswahl von klimawandelgerechten Baumarten, den sogenannten Klimabäumen geachtet. Da inzwischen städtische Freiflächen in der benötigten Größenordnung nicht mehr zur Verfügung stehen, ist ein Folgeprojekt zur Flächenbegrünung, bei dem Bürger:innen Patenschaften übernehmen können, in Vorbereitung.
5. Entsiegelungen
Entsiegelungsmaßnahmen spielen für das Stadtklima eine wichtige Rolle. Bei Umgestaltungen von Spielplätzen aber vor allem auch Schulhöfen sind regelmäßig Entsiegelungsmaßnahmen vorgesehen. Biologisch tote Fläche können dem Naturkreislauf wieder zugeführt werden und tragen zur ökologischen Aufwertung bei.
Ein weiteres Ziel ist, möglichst viele Verkehrsinseln zu bepflanzen. Bei der Unterhaltung unterstützen Firmen durch das Sponsoring der Verkehrsinselpflege.
Auch bei der Neugestaltung von Straßenzügen werden Entsiegelungsmöglichkeiten eingeplant. Umfassende Entsiegelungsmaßnahmen konnten z.B. in der Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße umgesetzt werden.
Die aufgeführten Maßnahmen, Aktivitäten und Projekte sind ausgewählte Beispiele und keine abschließende Darstellung.