Seit dem 1. Juni gelten durch die Änderung der Allgemeinen Durchführungsverordnung zur Niedersächischen Bauordnung (DVO-NBauO) neue Abstandsregelungen für PV-Anlagen zu Nachbargebäuden. Für PV-Anlagen, deren Außenseiten und Unterkonstruktionen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen, ist nur noch ein Abstand von 50cm nötig. Dachintegrierte PV-Anlagen müssen nur noch die Anforderungen an eine harte Bedachung erfüllen, ein Abstand zum Nachbargebäude ist damit nicht mehr erforderlich.